Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verkoopvoorwaarden

Conditions générales de vente

Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN – LIMOCO N.V.

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für jede Bestellung und/oder Lieferung von Waren, und/oder die Ausführung von Arbeiten, unter Ausschluss der Bedingungen, die auf den vom Käufer ausgehenden Dokumenten aufscheinen, sofern diese Bedingungen im Widerspruch zu ersteren stehen. Abweichende Bedingungen gelten nur nach deren ausdrücklichen und vorhergehenden schriftlichen Genehmigung seitens der N.V. Limoco.
  2. Die Lieferdaten sind in gutem Glauben und indikativ angegeben. Mögliche Verzögerungen geben dem Käufer in keinem Fall Anlass zu Schadenersatz, Annahmeverweigerung der Waren oder Auflösung der Vereinbarung.
  3. Alle Sendungen, selbst frei Haus, erfolgen auf ausschließliches Risiko des Käufers.
  4. Wenn Bestellungen an die N.V. Limoco, die durch Auftragsbestätigung bestätigt wurden, zurückgezogen werden, wird ein Schadenersatz in Höhe von 10% fällig, falls die Basismaterialien nicht bestellt wurden, sowie in Höhe von 30%, falls die Basismaterialien bestellt, aber nicht geliefert wurden, und in Höhe von 70%, falls die Basismaterialien geliefert und vollständig oder teilweise verarbeitet wurden. Wenn die aufgegebene Bestellung vollständig fertiggestellt ist, hat die N.V. Limoco Industries Anspruch auf vollständige Bezahlung.
  5. Die Annahme und Genehmigung unserer Produkte erfolgt zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung, bzw. wird dann als erfolgt erachtet. Mögliche Reklamationen im Hinblick auf die gelieferten Waren müssen spätestens innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung per Einschreiben am Firmensitz der N.V. Limoco eingereicht werden, um gültig zu sein. Wenn die Reklamation als begründet befunden wird, beschränken sich unsere Verpflichtungen auf den kostenlosen Austausch der gelieferten Waren. Verarbeitete Waren werden als angenommen betrachtet.
  6. Unsere Lieferungen und/oder Arbeiten verfügen über eine Garantie von 1 Jahr gegen verborgene Mängel. Die Garantie erstreckt sich lediglich auf den Austausch des mangelhaften Bestandteils. Arbeitsstunden und Anfahrtskosten, sowie andere Kosten und/oder Schadensansprüche oder Produktionsverlust fallen keinesfalls zu unseren Lasten. Unsere Haftung beschränkt sich stets auf 50% der von uns in Rechnung gestellten Summe.
  7. Unsere Rechnungen sind bar und ohne Abzug am Firmensitz unserer Gesellschaft oder mittels einer Überweisung auf eines der auf der Vorderseite angegebenen Bankkonten zahlbar. Ein Einspruch gegen eine Rechnung muss schriftlich und eingeschrieben innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages muss innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Frist, oder selbst bei teilweiser Bezahlung werden von Rechts wegen und ohne Mahnung allein durch die Tatsache der Nichtbezahlung Zinsen in Höhe von 12% fällig. Wenn innerhalb von acht Tagen nach Mahnung keine Zahlung erfolgt, wird darüber hinaus von Rechts wegen und ohne Mahnung Schadenersatz fällig, der pauschal mit 10% des geschuldeten Gesamtbetrages veranschlagt wird, mit einem Minimum von 75 € (zur Deckung der Verwaltungs- und Gerichtskosten), zuzüglich der jeweiligen Inkassokosten, die durch den Zahlungsrückstand entstanden sind. Die Zahlungsverpflichtungen des Käufers werden nicht durch Einreichen einer Reklamation im Hinblick auf die gelieferten Waren ausgesetzt, selbst wenn diese offensichtlich begründet ist. Die Nichtbezahlung am Fälligkeitstag einer jeden Rechnung, stellt den geschuldeten Saldo aller anderen – selbst der nicht fälligen – Rechnungen, von Rechts wegen unverzüglich fällig.
  8. Wenn der Käufer einer Verpflichtung nicht nachkommt, die sich aus einer mit uns abgeschlossenen Vereinbarung ergibt, oder wenn der Käufer frühere Verpflichtungen nicht pünktlich ausgeführt hat, sowie im Fall von Konkurs, Ausgleich, Zahlungsvergleich, Stilllegung oder Liquidation des Käufers, wird er von Rechts wegen als säumig erachtet, und wir haben das Recht, ohne Mahnung oder gerichtliches Einschreiten die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen, oder ganz oder teilweise als aufgelöst zu betrachten, ohne dass wir zu Schadenersatz oder Garantie verpflichtet sind, sowie unvermindert der uns darüber hinaus zustehenden Rechte. In diesen Fällen wird jede Forderung, die zu Lasten des Käufers besteht, unverzüglich fällig.
  9. Die Waren bleiben in unserem ausschließlichen Eigentum, solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt und unter anderem den vollständigen Betrag nicht bezahlt hat, eventuelle Verzugszinsen oder andere Zusatzkosten schuldet. Es ist dem Käufer verboten, die Waren zu verkaufen oder an einen Dritten zu verpfänden oder darüber auf beliebige Weise zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Im Fall der Nichteinhaltung dieses Verbotes schuldet der Käufer einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50% des Verkaufspreises. Wenn die Waren doch verkauft werden, tritt das Recht auf den daraus resultierenden Verkaufspreis anstelle der verkauften Waren. Unter Anwendung obenstehender Bestimmungen haben wir das Recht, die verkauften Waren mit ihren Zubehören unverzüglich von ihrem Aufenthaltsort zurückzuholen, wobei alle Kosten der Abholung, des Transportes und derartiger Leistungen zu Lasten des Käufers fallen. Der Käufer ist verpflichtet, uns mitzuteilen, wo sich die verkauften Waren befinden, und an der Abholung mitzuwirken. Falls diese Abholung, ungeachtet der Ursache, durch Zutun des Käufers, seiner Angestellten oder Gläubiger verhindert wird, schuldet uns der Käufer von Rechts wegen eine Entschädigung in Höhe von 250 € pro Tag bis zu dem Tag, an dem sich die Waren wieder in unserem Besitz befinden.
  10. Wenn die N.V. Limoco in Folge von Höherer Gewalt, Streik, Lock-out etc. nicht in der Lage ist, die Vereinbarung auszuführen, behält sie sich das Recht vor, die Vereinbarung zu beenden, ohne dass Anspruch auf Schadenersatz erhoben werden kann.
  11. Alle Streitigkeiten fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Tongeren. Alle Vereinbarungen unterliegen dem belgischen Recht.

Deloitte & Touche 03/03